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Gasthof zur Schweiz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gasthof zur Schweiz

Sehr geehrter Gast,

wir sind stets bemüht unseren Gästen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie im Vorfeld wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber eingehen.
Bitte beachten Sie daher nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welchen Sie mit Buchung anerkannt haben.


§ 1   Geltung der Bedingungen
(1)     Diese Geschäftsbedingungen finden für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) Anwendung.
(2)     Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
(3)     Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung vorher schriftlich zu.


§ 2   Zustandekommen eines Vertrages, Vertragsparteien
(1)     Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
(2)     Sollte die Buchung mittels einer Internetplattform erfolgen, stellt die Einstellung der Zimmer im jeweiligen Portal ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons bzw. Buchungsbutton das Angebot annehmen. Nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
(3)     Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(4)     Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere vorherige Zustimmung abzutreten.


§ 3   Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
(1)     Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2)     Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(3)     Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
(4)     Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen nach §§ 288 Abs. 2, 247 BGB bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, nach §§ 288 Abs. 1, 247 BGB zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 € erheben, soweit gesetzlich nicht ein höherer Verzugsschaden gilt.
(5)     Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform bzw. im Onlineportal vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
(6)     In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatzes 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(7)     Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatzes 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Absatzes 5 und/oder 6 geleistet wurde.
(8)     Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen zulässig.


§ 4   Rücktritt des Kunden (Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels)
(1)     Das Hotel räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bestimmungen ein:
(a)  Buchungen zu besonderen Konditionen (Sonderkonditionen etc.) sind verbindlich, dafür besteht kein Rücktrittsrecht. Auf die fehlende Möglichkeit der Stornierung/Rücktritt wird hingewiesen.
(b)  Im Falle des Rücktritts durch den Kunden von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
(c)  Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
(d)  Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
(2)     Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
(3)     Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Handelt der Kunde als Unternehmer oder für einen Unternehmer, muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden.


§ 5   Rücktritt des Hotels
(1)     Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2)     Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 5 und/oder Abs. 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3)     Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden,
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
  • ein Verstoß gegen oben genannte § 1 Abs. 2 vorliegt.

(4)     Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


§ 6   Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe
(1)     Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2)     Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3)     Vom Kunden reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit in Textform vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr weiter zu vergeben.
(4)     Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


§ 7   Rezeption
(1)     Die Rezeption ist wochentags in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr, am Sonntag und Feiertagen in der Zeit von 6.30 – 12.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer: 0176-60030114.
(2)     Sollte entgegen § 6 Abs. 3 eine spätere Ankunftszeit vereinbart sein, ist die Rezeption entweder länger besetzt oder der Zimmerschlüssel wird im Schlüsselkasten hinterlegt. Der Schlüsselkasten befindet sich in der Quergasse 14 am Ende des Hauses hinter dem großen Metalltor, welches Sie öffnen müssen. Der Kasten befindet sich dann links am Haus Nr. 14.
(3)     Sollten Sie den Kasten nicht finden, im Schlüsselkasten kein Schlüssel hinterlegt sein oder anderweitige Probleme auftreten, kann der Kunde jederzeit einen Ansprechpartner unter der im Absatz 1 benannten Rufnummer erreichen.


§ 8   Internetnutzung/WIFI im Hotel
(1)     Das Hotel betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb einen Internetzugang über Hotspots (WiFi). Der Hotel-Kunde kann für die Dauer seines Aufenthaltes für die Mitbenutzung des Internets per WiFi einen Zugangscode käuflich erwerben. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WiFi zu gestatten.
(2)     Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WiFi ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WiFi zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(3)     Zur Nutzung des WiFi muss sich der Kunde vorher registrieren. Dazu hält das Hotel ein Formular bereit.


§ 9   Haftung des Hotels
(1)     Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2)     Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,- € und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,- €.
(3)     Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehender Absatz 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
(4)     Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadenersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung des vorstehenden Absatzes 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
(5)     Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung des vorstehenden Absatzes 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.


§ 10   Hiermit informiert Sie das Hotel darüber, dass wir nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und dazu auch nicht verpflichtet sind.


§ 11   Datenschutz
Ihre erhobenen personenbezogenen Daten werden nur während des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums aufbewahrt. Sie haben das Recht, in die vom Hotel erfassten personenbezogenen Daten Einsicht zu nehmen und sie unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ändern zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns persönlich oder in Textform unter der im Internet im Impressum angegebenen Adresse.


§ 12   Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss und die Korrespondenz zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.


§ 13   Copyright
Alle Inhalte (Bilder, Textmaterial usw.) der Internetseite und sonstigen Medien (facebook, Flyer, etc.) unseres Hotels unterliegen dem Copyright durch den „Gasthof zur Schweiz“, Mario Stach, Quergasse 15, 07743 Jena. Die Verwendung und Veröffentlichung dieses Materials ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und Quellverweis gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- wie strafrechtlich verfolgt.


§ 14 Änderungen dieser AGB
Das Hotel behält sich das Recht vor, diese AGB, damit verbundene Leistungsbeschreibungen und Preise jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern zu können. Die neuen AGB werden rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft treten sollen, in Textform auf der Internetseite bekanntgegeben. Hat das Hotel mit dem Nutzer einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art‚ der Übermittlung es dem Nutzer erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Widerspricht der Nutzer Änderungen nicht spätestens vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg, gelten die Änderungen als angenommen. Das Hotel wird den Nutzer in dem Mitteilungsschreiben auf die Bedeutung seines Schweigens und den Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen sowie auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinweisen. Widerspricht der Nutzer, gelten die bisherigen Bedingungen fort.


§ 15   Sonstiges
(1)     Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.
(2)     Sofern eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Im Übrigen gelten, soweit nicht anders vereinbart, die gesetzlichen Bestimmungen.
(3)    Der Vertrag und diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und derjenigen Regelungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen würden. Der Sitz des Hotels ist Erfüllungsort. Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist der Sitz des Hotels als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten vereinbart. Sofern ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.


Jena 13.03.2017

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